Grundthesen zu Europa und zum Euro
Für ein Europa der Bürger und Regionen

euro

1. Die europäische vollparlamentarische Union zu verwirklichen, ist und bleibt das wichtigste politische Ziel in diesem Jahrhundert.
2. EUROPA ist mehr als nur der „EURO“.
3. Europa ist heute ein Bund souveräner Staaten.
4. Europa steht für die Werte: Eigenverantwortung, Solidarität, vielfältige Kulturen und – auf der Basis unserer christlichen Wurzeln – religiöse Toleranz.
5. Deutschlands und Europas Position in der Welt wird gestärkt durch das vor 60 Jahren entstandene politische Ziel einer europäischen Union.
6. Die europäische Freihandelszone mit freiem Waren-, Arbeits- und Kapitalaustausch ohne Zoll- und Passgrenzen stärkt unsere Position in der Welt und erhält uns Deutschen und Europäern Frieden und Wohlstand.

Folgende Konsolidierungsschritte sehe ich als notwendig an, um das
„vollparlamentarische Europa“ tatsächlich in demokratischer Struktur zu verwirklichen:

1. Die Rechtssicherheit der europäischen Verträge zur Einführung der Einheitswährung EURO muss wiederhergestellt werden:
Der Vertrag über die Europäische Union von 1992 („Maastricht-Vertrag“) mit der „no bail-out Klausel“ muss als europäische Rechtsgrundlage wieder Gültigkeit bekommen:
„Weder die Union, noch ein Mitgliedsstaat übernimmt die Haftung für einen anderen Mitgliedsstaat!“
Darüberhinaus sollten die Konvergenzkriterien in Art. 140 AEU-Vertrag weitergelten.
Die Kriterien sind u.a.:
a) die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 % über derjenigen der 3 preisstabilsten
Mitgliedstaaten liegen,
b) der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2% über dem
Durchschnitt der 3 preisstabilsten Mitgliedsstaaten liegen und
c) die Finanzlage der öffentlichen Hand (Art 126 AEU-Vertrag):
„Staatsverschuldung ist begrenzt auf max 60% des BIP“ und
„die jährliche Neuverschuldung ist begrenzt auf max 3% des BIP“.
Alle Mitgliedsstaaten, die den EURO als Einheitswährung langfristig behalten wollen,
müssen diese Regeln strikt beachten und konsequent einhalten.

2. Sollten einzelne Mitgliedsstaaten diese Rechtsgrundlagen über mehrere Jahre nicht einhalten
können oder wollen (so wie jetzt Griechenland seit Mai 2010, auch Portugal, Irland,
Spanien, soweit sie bereits unter den Rettungsschirmen EFSF/ESM stehen), schlage ich die
Einführung einer parallelen nationalen Währung für diese Mitgliedsstaaten vor.
Dadurch können sie gegenüber dem EURO als Hartwährung abwerten und sich ihre
Wettbewerbsfähigkeit erarbeiten oder wiederherstellen.

3. Weitere Rettungsschirme und Schuldenübernahmen lehne ich ab:
den permanenten, ewigen und unkontrollierten ESM, den Fiskalpakt, eine Schulden-,
Banken- und Fiskalunion, das unbegrenzte und unkonditionierte Aufkaufen von
Staatsanleihen durch EZB oder ESM via Banklizenz, die unbegrenzte Geldschöpfung und
monetäre Staatsfinanzierung durch die EZB und andere untaugliche Versuche, die
Höhe der Zinskosten von Staatsanleihen mit Steuermitteln zugunsten maroder Banken und Staaten nach unten zu beeinflussen, lehne ich strikt ab.

4. Darüberhinaus sollten die Staatsausgaben langfristig auf 98% des Staatsbudgets
heruntergefahren werden. Unsere Steuermittel müssen effizienter eingesetzt werden.
Wir Bürger sollten darüber mitbestimmen.

5. Die Fehllenkung der Kapitalströme durch eine falsche Risikobewertung von
Staatsanleihen (AAA, ohne EK-Unterlegung) muss beendet werden. Die Bewertung von
Staatsanleihen muss nach dem tatsächlichen Risiko erfolgen.

6. Die Banken und Finanzinstitutionen müssen effektiv reguliert werden:
keine „too-big-to-fail“ Institutionen zulassen, mehr Eigenkapitalunterlegung (<25% bei
Investmentbanking Geschäften), höhere Bareinlagen (<32% bei normalem
Kreditgeschäften), persönliche Haftung der Bankvorstände für Verluste ihrer Bank
sowie eine qualifizierte und tatsächlich unabhängige Aufsicht müssen weltweit eine
Selbstverständlichkeit werden.

7. Die EZB muss als Erstes für eine stabile Währung sorgen.
Dabei ist es ihr strikt untersagt, monetäre Staatsfinanzierung zu betreiben. Im
Direktorium der EZB sollte nach Anteilen mit einer Veto-Quote von 25% abgestimmt
werden, damit u.a. auch die Bundesbank (= 27%) wieder Gehör und Beachtung findet.

8. Sobald wieder stabile Verhältnisse in Europa eingekehrt sind – kann über eine echte Weiterentwicklung Europas aus seinem
gesunden Kern heraus, nachgedacht werden.

9. Erst dann ist es möglich, ein vollparlamentarisches, demokratisches Kerneuropa mit
viel Eigenverantwortung der Regionen und Kommunen („Subsidiarität“) und mit
Solidarität gegenüber strukturell schwachen Regionen im Rahmen eines Bundesstaates
mit einer vom Parlament gewählten Regierung und einem vom Volk gewählten
Präsidenten in einer Volksabstimmung nach Art 146 GG zur Abstimmung zu stellen.

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